Wie viel kostet ein Haarsystem?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten und Modellvarianten, deshalb bieten wir Ihnen eine kostenlose Terminvereinbarung an, damit wir Ihnen eine massgeschneiderte individuelle Lösung zur Verfügung stellen können.

Wie lange hält ein Haarsystem?

Wie lange ein Haarsystem hält hängt von mehreren Faktoren ab. Einerseits hängt es davon ab, wie gut Sie es pflegen und andererseits für welches Material Sie sich entscheiden. Hier kann von rund 6 Monaten bis 18 Monaten ausgegangen werden.

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Wie lange hält ein geklebtes Haarteil?

Eine permanente Befestigung benötigt regelmässigen Besuch des Haarinstitutes, je nach Befestigungsmethode beträgt dieser zwischen 2 – 6 Wochen. Der Zeitaufwand kann je nach Grösse und Art zwischen 1 und 2 Stunden variieren. Ein Haarteil zur Befestigung hält je nach Herstellungsart und Haarqualität zwischen 1 – 3 Jahre.

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Kann die Haut unter einem Haarsystem noch atmen?

Anhand moderner Materialien kann ihre Kopfhaut atmen. Das Haarkunft Haarsystem bietet ein angenehmes Tragegefühl, lässt sich sehr gut frisieren und verhindert einen Hitzestau und lässt Ihre Kopfhaut atmen.

Was hält ein Haarsystem aus?

Das Haarsystem hält beispielsweise bei Fitness, Schwimmen, in der Sauna,
im Solarium sowie bei Wind und Wetter.

Kann ich meine massgefertigten Haarteile färben?

Ja, das ist möglich. Sie erhalten Ihren Haarersatz exakt in der Farbe Ihres bestehenden Haares oder in jeder anderen gewünschten Farbe. Auch Strähnen sowie dunkler Haaransatz sind problemlos möglich.

Kostenübernahme AHV/IV

1. Einreichung Ihres Antrags bei der Schweizerischen Invalidenversicherung
Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus. Sie können das Formular direkt hier herunterladen.

2. Einreichung Ihrer Unterlagen
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung an die zuständige AHV/IV-Stelle in Ihrem Wohnkanton.

Sie finden Ihre zuständige IV-Stelle unter diesem Link.

3. Bestätigung und Identifikationsnummer
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der AHV/IV-Stelle eine Bestätigung sowie eine persönliche Identifikationsnummer (NIF). Mit dieser Nummer haben Sie Anspruch auf den jährlichen Bezug von Haarersatzprodukten im Wert von bis zu CHF 1500.—. Ab Erreichen des AHV-Alters reduziert sich der Betrag auf CHF 1000.— pro Jahr. Für Gesichtsepithesen, wie Echthaar-Augenbrauen, gibt es keine Kostenbeschränkung.

4. Rückerstattung Ihrer Ausgaben
Geben Sie bei der Bezahlung Ihrer Rechnung Ihre persönliche NIF-Kennziffer an und reichen Sie anschliessend die Rechnungskopie bei der AHV/IV-Stelle Ihres Kantons ein. Nach Prüfung erhalten Sie den Betrag zurückerstattet.

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.